
Aktuelles
Vorbeischlängeln im Stau, Vorfahren an der roten Ampel
(11.05.2011)
Wohl jeder Motorradfahrer kennt das Problem. Auf der Autobahn hat sich ein langer Stau gebildet und der Kradfahrer steht mitten in der Blechlawine. In der Lederkombi wird es bei dreißig Grad schnell warm. Was liegt also näher, als sich durch den Stau zu schlängeln?
Was praktisch ganz einfach geht, ist rechtlich kompliziert. Denn unter Juristen ist die Zulässigkeit des Vorbeischlängelns umstritten. Hier die beiden Meinungen:
1. Gegen die Zulässigkeit
Eine Meinung verweist auf § 5 StVO. Demnach stellt das Vorbeifahren in der Regel ein unzulässiges Rechtsüberholen dar. Es sei denn, der Motorradfahrer würde praktisch an der Mittelleitplanke fahren.
2. Für die Zulässigkeit
Eine andere Auffassung verweist auf § 7 StVO. Hier ist geregelt, dass im Stau rechts schneller gefahren werden darf als links.
Zusammenfassend kann ich an dieser Stelle kaum eine Verhaltensempfehlung für den Motorradfahrer im Stau abgeben. Wer sich nicht brav hinten im Stau anstellt, läuft also grundsätzlich zunächst einmal Gefahr, sich ein saftiges Knöllchen einzuhandeln. Aber die Meinungsdarstellung könnte im Streitfall eine Argumentationshilfe sein.
Eine andere Frage beschäftigt den Motorradfahrer wohl ebenfalls häufig: Darf ich an der Ampel an den wartenden Autos vorbeifahren und mich vorn anstellen?
Hier lautet die überraschende Antwort: Ja. Sfern links genügend Platz ist, darf die Kolonne überholt werden.
Natürlich gibt es auch hier wieder Einschränkungen. Durchgezogene Linien und Überholverbote müssen beachtet werden. Auch darf ich, will ich geradeaus fahren und die Kolonne überholen, mich keinesfalls auf die Linksabbiegerspur stellen und dann Gas gebem, wenn die Ampel für den Geradeausverkehr grün wird. Hier könnte mir wegen dem Überfahren der wahrscheinlich rot zeigenden Ampel für die Linksabbiegerspur eine unangenehme Überraschung in Form eines Bußgeldbescheides drohen (Stichwort: Rotlichtverstoß).
Starenkästen identifizieren auch Motiorradfahrer
(20.10.2010)
Die typischen Starenkästen kennt jeder. Geblitzt wird von vorn und da hat das Motorrad nun einmal üblicherweise kein Kennzeichen. Da somit eine Ermittlung des Halters - und mithin erst Recht des Fahrers des Krades - in den meisten Fällen sehr schwierig ist, bleibt es oft folgenlos, mit einem Motorrad zu schnell in eine stationäere Geschwindigkeitsmessanlage zu fahren.
Doch neben den alt bekannten Starenkästen hat eine neue Technik Einzug in den Straßenverkehr gefunden. Das Messgerät "Poliscan" ist ein neuartiger Starenkasten. Optisch unauffällig wartet die Säule mit dem modernen Innenleben auf den Geschwindigkeitssünder. Und: es wird eben nicht nur ein Frontfoto gefertigt, sondern auch das Heck. Somit ist das Nummernschild eines gemessenen Motorrades lesbar und die Behörden haben einen Ansatz für ihre Ermittlungen. Im Märkischen Sauerland blitzt das Gerät Poliscan an der L 692 in der Nähe der Autobahnauffahrt "Lüdenscheid-Nord".
Unumstritten ist die neue Technik übrigens nicht: Die genaue Funktionsweise des Geräts wird von dem Hersteller nicht preisgegeben. Insoweit ist es im Nachhinein schwierig, die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Quellen: WAZ, 12.10.2010
Lüdenscheider Nachrichten, 19.10.2010
ProVida Motorräder aus dem Verkehr gezogen?
(26.05.2010)
Die Staatsmacht hat lange aufgerüstet. Videowagen auf der Autobahn sind ja ein alter Hut. Seit einigen Jahren sind auch immer mehr Motorräder mit der aufwendigen Videomesstechnik unterwegs, mit denen Geschwindigkeitssünder in flagranti ertappt werden sollen.
In jüngster Vergangenheit nahm die Kritik an der Zuverlässigkeit des Systems zu. In Bayern ermittelte ein Sachverständiger schließlich, dass es zu ungenauen Messungen kommen könnte - und zwar grundsätzlich zu Ungunsten des Betroffenen.
Hintergrund: Das Videossystem des Typs ProVida (Proof Video Data System) benötigt zur Ermittlung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges Informationen über die Eigengeschwindigkeit. Diese wird bei dem Messmotorrad meist am Getriebeausgang ermittelt. Die gemessene Eigengeschwindigkeit steht damit im direkten Zusammenhang mit fahrdynamischen Prozessen - Kurvenfahrten, Beschleunigen und Bremsen - welche sich auf das Abrollverhalten des Hinterrades auswirken. Die Unterschiede könnten bis zu 15 Prozent betragen.
Die für ein Motorrad typischen fahrdynamischen Prozesse wurden offenbar von der der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bei der Zulassung des Messsystems nicht hinreichen berücksichtigt.
Nunmehr hat die PTB reagiert und zumindest vorerst die Behörden dazu aufgefordert, auf kurvenreichen Strecken von dem Einsatz der Videomotorräder abzusehen.
Im Märkischen Kreis scheint die Polizei einer Pressemitteilung zu Folge insgesamt Abstand von der Geschwindigkeitsmessung mit dem ProVidasystem, welches in eine BMW R 1200 RT integriert ist, zu nehmen.
Betroffenen, denen eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt wird, die mit dem ProVidamotorrad ermittelt worden sein soll, kann nur der Gang zum strafrechtlich bzw. verkehrsrechtlich versierten Anwalt angeraten werden.
Quellen: Motorradfahrer, Juni 2010, S. 6 f.
Onlinemagazin des Märkischen Zeitungsverlages
Polscan, Teil II
(05.09.2011)
Bereits im Oktober 2010 (siehe unten) habe ich an dieser Stelle über den Starenkasten der neuen Generation berichtet. Das Messgerät Poliscan der Firma Vitronic wird zunehmend von den Behörden eingesetzt, sei es stationär oder mobil.
Vor einiger Zeit errichtete der Märkische Kreis in meiner unmittelbarer Nachbarschaft - in Plettenberg Ohle an der B 236 - eine solche Blitzersäule.
Gegenüber der Tageszeitung "Süderländer Tageblatt" habe ich auf mögliche Fehlerquellen der Messmethode hingewiesen.
Den Artikel finden Sie hier: Süderländer Tageblatt, Onlineausgabe vom 05.09.2011
(05.09.2011)
Bereits im Oktober 2010 (siehe unten) habe ich an dieser Stelle über den Starenkasten der neuen Generation berichtet. Das Messgerät Poliscan der Firma Vitronic wird zunehmend von den Behörden eingesetzt, sei es stationär oder mobil.
Vor einiger Zeit errichtete der Märkische Kreis in meiner unmittelbarer Nachbarschaft - in Plettenberg Ohle an der B 236 - eine solche Blitzersäule.
Gegenüber der Tageszeitung "Süderländer Tageblatt" habe ich auf mögliche Fehlerquellen der Messmethode hingewiesen.
Den Artikel finden Sie hier: Süderländer Tageblatt, Onlineausgabe vom 05.09.2011
Vorbeischlängeln im Stau, Vorfahren an der roten Ampel
(11.05.2011)
Wohl jeder Motorradfahrer kennt das Problem. Auf der Autobahn hat sich ein langer Stau gebildet und der Kradfahrer steht mitten in der Blechlawine. In der Lederkombi wird es bei dreißig Grad schnell warm. Was liegt also näher, als sich durch den Stau zu schlängeln?
Was praktisch ganz einfach geht, ist rechtlich kompliziert. Denn unter Juristen ist die Zulässigkeit des Vorbeischlängelns umstritten. Hier die beiden Meinungen:
1. Gegen die Zulässigkeit
Eine Meinung verweist auf § 5 StVO. Demnach stellt das Vorbeifahren in der Regel ein unzulässiges Rechtsüberholen dar. Es sei denn, der Motorradfahrer würde praktisch an der Mittelleitplanke fahren.
2. Für die Zulässigkeit
Eine andere Auffassung verweist auf § 7 StVO. Hier ist geregelt, dass im Stau rechts schneller gefahren werden darf als links.
Zusammenfassend kann ich an dieser Stelle kaum eine Verhaltensempfehlung für den Motorradfahrer im Stau abgeben. Wer sich nicht brav hinten im Stau anstellt, läuft also grundsätzlich zunächst einmal Gefahr, sich ein saftiges Knöllchen einzuhandeln. Aber die Meinungsdarstellung könnte im Streitfall eine Argumentationshilfe sein.
Eine andere Frage beschäftigt den Motorradfahrer wohl ebenfalls häufig: Darf ich an der Ampel an den wartenden Autos vorbeifahren und mich vorn anstellen?
Hier lautet die überraschende Antwort: Ja. Sfern links genügend Platz ist, darf die Kolonne überholt werden.
Natürlich gibt es auch hier wieder Einschränkungen. Durchgezogene Linien und Überholverbote müssen beachtet werden. Auch darf ich, will ich geradeaus fahren und die Kolonne überholen, mich keinesfalls auf die Linksabbiegerspur stellen und dann Gas gebem, wenn die Ampel für den Geradeausverkehr grün wird. Hier könnte mir wegen dem Überfahren der wahrscheinlich rot zeigenden Ampel für die Linksabbiegerspur eine unangenehme Überraschung in Form eines Bußgeldbescheides drohen (Stichwort: Rotlichtverstoß).
Starenkästen identifizieren auch Motiorradfahrer
(20.10.2010)
Die typischen Starenkästen kennt jeder. Geblitzt wird von vorn und da hat das Motorrad nun einmal üblicherweise kein Kennzeichen. Da somit eine Ermittlung des Halters - und mithin erst Recht des Fahrers des Krades - in den meisten Fällen sehr schwierig ist, bleibt es oft folgenlos, mit einem Motorrad zu schnell in eine stationäere Geschwindigkeitsmessanlage zu fahren.
Doch neben den alt bekannten Starenkästen hat eine neue Technik Einzug in den Straßenverkehr gefunden. Das Messgerät "Poliscan" ist ein neuartiger Starenkasten. Optisch unauffällig wartet die Säule mit dem modernen Innenleben auf den Geschwindigkeitssünder. Und: es wird eben nicht nur ein Frontfoto gefertigt, sondern auch das Heck. Somit ist das Nummernschild eines gemessenen Motorrades lesbar und die Behörden haben einen Ansatz für ihre Ermittlungen. Im Märkischen Sauerland blitzt das Gerät Poliscan an der L 692 in der Nähe der Autobahnauffahrt "Lüdenscheid-Nord".
Unumstritten ist die neue Technik übrigens nicht: Die genaue Funktionsweise des Geräts wird von dem Hersteller nicht preisgegeben. Insoweit ist es im Nachhinein schwierig, die Messung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.
Quellen: WAZ, 12.10.2010
Lüdenscheider Nachrichten, 19.10.2010
ProVida Motorräder aus dem Verkehr gezogen?
(26.05.2010)
Die Staatsmacht hat lange aufgerüstet. Videowagen auf der Autobahn sind ja ein alter Hut. Seit einigen Jahren sind auch immer mehr Motorräder mit der aufwendigen Videomesstechnik unterwegs, mit denen Geschwindigkeitssünder in flagranti ertappt werden sollen.
In jüngster Vergangenheit nahm die Kritik an der Zuverlässigkeit des Systems zu. In Bayern ermittelte ein Sachverständiger schließlich, dass es zu ungenauen Messungen kommen könnte - und zwar grundsätzlich zu Ungunsten des Betroffenen.
Hintergrund: Das Videossystem des Typs ProVida (Proof Video Data System) benötigt zur Ermittlung der Geschwindigkeit des vorausfahrenden Fahrzeuges Informationen über die Eigengeschwindigkeit. Diese wird bei dem Messmotorrad meist am Getriebeausgang ermittelt. Die gemessene Eigengeschwindigkeit steht damit im direkten Zusammenhang mit fahrdynamischen Prozessen - Kurvenfahrten, Beschleunigen und Bremsen - welche sich auf das Abrollverhalten des Hinterrades auswirken. Die Unterschiede könnten bis zu 15 Prozent betragen.
Die für ein Motorrad typischen fahrdynamischen Prozesse wurden offenbar von der der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) bei der Zulassung des Messsystems nicht hinreichen berücksichtigt.
Nunmehr hat die PTB reagiert und zumindest vorerst die Behörden dazu aufgefordert, auf kurvenreichen Strecken von dem Einsatz der Videomotorräder abzusehen.
Im Märkischen Kreis scheint die Polizei einer Pressemitteilung zu Folge insgesamt Abstand von der Geschwindigkeitsmessung mit dem ProVidasystem, welches in eine BMW R 1200 RT integriert ist, zu nehmen.
Betroffenen, denen eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt wird, die mit dem ProVidamotorrad ermittelt worden sein soll, kann nur der Gang zum strafrechtlich bzw. verkehrsrechtlich versierten Anwalt angeraten werden.
Quellen: Motorradfahrer, Juni 2010, S. 6 f.
Onlinemagazin des Märkischen Zeitungsverlages